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In der Tauchabteilung des Polizei-Sportverein Wuppertal 1921 e.V. kann jeder Mitglied werden. Sie müssen kein Polizist sein und auch nicht bei der Polizei arbeiten. Der Name trügt also...
Jahresmitgliedsbeiträge Tauchgruppe 106,00 € Tauchgruppe inkl. VDST-Beitrag 100,00 € Tauchgruppe inkl. VDST-Beitrag Partnerbeitrag pro Person 66,00 € Tauchgruppe exkl. VDST-Beitrag 60,00 € Tauchgruppe exkl. VDST-Beitrag Partnerbeitrag pro Person 88,00 € Tauchgruppe inkl. VDST-Beitrag Schüler/Studenten 48,00 € Tauchgruppe exkl. VDST-Beitrag Schüler/Studenten 82,00 € Tauchgruppe inkl. VDST-Beitrag Kinder unter 14 Jahren 42,00 € Tauchgruppe exkl. VDST-Beitrag Kinder unter 14 Jahren
Der Mitgliedsbeitrag in der Tauchgruppe beinhaltet:
- Hallenbadbenutzung zu den Trainingszeiten
- Gegen eine geringe Nutzungsgebühr Verleih von Equipment
- (Atemregler, Druckluftflasche, Jacket, Bleigurt, Blei)
- Flaschenfüllungen mit Luft oder Nitrox gegen Gebühr
Die Mitgliedschaft im VDST (Verband Deutscher Sporttaucher e.V.) beinhaltet: eine Tauchsportversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung mit Taucher-Hotline, monatlicher Bezug der Zeitschrift „Sporttaucher“) Weiter Informationen siehe www.vdst.de Wenn du gerne Mitglied werden möchtest, trete doch einfach über unser Formular direkt mit uns in Kontakt. Alternativ kannst du hier auch direkt unsere Beitrittserklärung runterladen.
Die Vereinsmitglieder sind zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Dieser Beitrag wird jährlich einmal per Lastschriftverfahren eingezogen. Die durch Rücklastschriften entstehenden Unkosten werden an das Mitglied weitergereicht. Eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht. Änderungen der Bankverbindung sollten unverzüglich der Geschäftsstelle des Polizei Sportvereins mitgeteilt werden.
Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss, Auflösung der juristischen Person oder Auflösung des Vereins.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Sie ist schriftlich dem Vorstand oder an die Geschäftsstelle zu erklären. |
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